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Wohngebäudeversicherung

Das wichtigste zuerst:
 

  • Ein Muss für jeden Hausbesitzer. Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Schäden am Haus, die durch Sturm, Hagel, Feuer und Leistungswasser entstehen.

  • Gute Tarife kommen auch für weitere Kosten wie Abbrucharbeiten oder die Beseitigung umgestürzter Bäume auf.

  • Für den Topschutz kannst du noch Elementarschäden mit einschließen.

  • Überprüfe immer deine Wohngebäudeversicherung, da sich hier meistens viel Geld sparen lässt.

Versicherung für die eigenen vier Wände

 

Du bist stolzer Eigentümer eines eigenen Hauses? Herzlichen Glückwunsch! Eine Immobilie stellt einen erheblichen Wert dar. Deshalb ist passender Versicherungsschutz sehr wichtig, auch zur Absicherung von Darlehen. Die Wohngebäudeversicherung ist hierfür das richtige Produkt. Einen Neubau sicherst du am besten schon mit Beginn der Bauphase ab. Die Rohbauversicherung vor dem eigentlichen Vertrag ist in der Regel kostenlos. Hast du das Haus gekauft, übernimmst du automatisch die Versicherung des Vorbesitzers (Ausnahmen sind bei Zwangsversteigerungen möglich). Das ist gut, weil dadurch keine Lücke im Versicherungsschutz entstehen. Du bist an den Vertrag aber nicht gebunden, sondern hast ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats ab der grundbuchamtlichen Umschreibung. Mit Hilfe unserer persönlichen Online Beratung erfährst du, wie eine moderne Wohngebäudeversicherung gestaltet ist und welches Produkt im Tarifvergleich optimal für dich geeignet ist. Alternativ kannst du auch einfach selbst deinen Tarif berechnen.

 

Gebäude, Zubehör und weitere Grundstücksbestandteile

 

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf das im Vertrag genannte Gebäude. Die Abgrenzung zur Hausratversicherung kann man sich am besten mit folgendem Bild verdeutlichen: Stell das Haus auf den Kopf, schüttel es – alles, was herausfällt, ist Hausrat, der Rest fällt unter die Gebäudeversicherung. Oder anders ausgedrückt: Versichert ist über die Wohngebäudeversicherung alles, was du bei einem Umzug nicht mitnehmen kannst. In den meisten Verträgen sind auch Nebengebäude bis zu einer bestimmten Größe oder einem bestimmten Wert enthalten, zum Beispiel Gartenhaus oder Carport. Einige besonders genannte Grundstücksbestandteile wie Briefkastenanlagen, Müllboxen und Umzäunungen sind ebenfalls automatisch versichert.

 

Die Wohngebäudeversicherung erstreckt sich aber nicht nur auf Sachwerte, sondern auch auf versicherte Kosten. Dazu gehören je nach Deckungskonzept zum Beispiel Aufräumungs- und Entsorgungskosten für Brandschutt, Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume nach einem Sturm oder der Wasserverlust nach einem Rohrbruch. Ist das Haus unbewohnbar, erhältst du für die entgangene Miete und fortlaufende Nebenkosten eine Entschädigung bzw. einen ortsüblichen Mietwert, falls du das Haus nicht selbst nutzt.

 

Versicherte Gefahren

 

Die Wohngebäudeversicherung folgt dem Prinzip benannter Gefahren. Versichert sind also nur die in der Police genannten Risiken. Diese können je nach Versicherer sehr unterschiedlich sein. Ein Tarifvergleich, der sich nur auf Preise beschränkt, greift deshalb zu kurz. Die Leistungsseite wird in unserer Online Beratung stets mit betrachtet.

 

Üblicherweise enthält eine Wohngebäudeversicherung die Gefahren der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung. Weil dies alles in einem Vertrag enthalten ist, wird sie auch als Verbundene Gebäudeversicherung (VGV) bezeichnet. Unter die Feuerversicherung fallen die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie der Absturz von Luftfahrzeugen. Zur Leitungswasserversicherung zählen neben dem Nässeschaden auch Bruchschäden an Rohren durch Frost oder andere Ursachen. Sturm ist nach den Versicherungsbedingungen ab Windstärke 8 gegeben, mitversichert sind auch Hagelschäden.

 

Neben diesen Grundgefahren gibt es einige kleinere Einschlüsse, zum Beispiel Gebäudeschäden nach einem Einbruch als sinnvolle Ergänzung der Hausratversicherung. Einige Versicherer bieten auch eine Deckung gegen Fahrzeuganprall oder für die Beseitigung von Graffiti.

 

Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung gegen Naturgefahren besonders ratsam. Zusätzlich zur Gefahr Sturm sind hier Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen versicherbar, außerdem Erdbeben, Erdfall, Schneedruck und Lawinen sowie Vulkanausbruch. Meist werden alle diese Gefahren in einem Paket angeboten, um einen regionalen Risikoausgleich zu ermöglichen und den Preis bezahlbar zu halten, auch entlang von Flussläufen oder in erdbebengefährdeten Gebieten wie Rheinland, Allgäu und Erzgebirge. Die Gefahrenlage beurteilen die Versicherung unter anderem mit dem System ZÜRS (Zonierungssystem Überschwemmung, Rückstau und Starkregen), das gemeinsam mit der öffentlichen Wasserwirtschaft entwickelt wurde und auf Hausnummern-Ebene genau arbeitet. Die gute Nachricht: Trotz des deutlich gestiegenen Überschwemmungsrisikos sind mehr als 99 % aller Gebäude in Deutschland versicherbar.

 

Versicherung ohne Summengrenze

 

Um einen risikogerechten Beitrag für die Wohngebäudeversicherung zu ermitteln, muss der Versicherer den Wert des Hauses kennen. Dazu sind zwei Methoden verbreitet: In vielen älteren Verträgen wird anhand der Wohnfläche oder des umbauten Raums ein Wert in Preisen des Jahres 1914 festgestellt. Dazu gibt es einen leicht verständlichen Summenermittlungsbogen. Alternativ kann auch nach tatsächlichen Baukosten oder nach einem Sachverständigen-Gutachten gerechnet werden. Warum 1914? In diesem Jahr waren die Baupreise von Januar bis Dezember sehr stabil Deshalb ist 1914 ein gängiges Basisjahr für Gebäudewerte, auch beim Statistischen Bundesamt. Aus dem Wert in Mark 1914 wird ein Beitrag ermittelt, ebenfalls in Mark 1914. Über den sogenannten Anpassungsfaktor wird daraus ein Euro-Betrag, den der Kunde zahlt. Neuere Verträge machen nicht mehr den Umweg über den Wert 1914, sondern weisen direkt einen Beitrag in Euro pro Quadratmeter Wohn- bzw. Nutzfläche aus. Das ist für viele Kunden transparenter.

 

Egal, welche Methode der Summenermittlung zugrunde liegt – hier geht es nur um die Berechnung des Beitrags. Die Höhe einer Entschädigung ist davon völlig unabhängig. Sowohl das Modell Wert 1914 als auch die Lösung über Quadratmeter garantieren eine unbegrenzte Entschädigung, wenn der Gebäudetyp und die Fläche richtig angegeben sind. Die Versicherer nennen das auch gern die Haus-zurück-Garantie. Im Totalschadenfall wird ein Wiederaufbau an gleicher Stelle in gleicher Art, Größe und Qualität bezahlt – auch dann, wenn die Preise seit der letzten Kalkulation des Anpassungsfaktors stark gestiegen sein sollten. Die oben bereits erwähnten Kosten und der Mietausfall kommen noch hinzu.

Falls du keine Lust hast selber zu rechnen, buche einfach eine Online Beratung mit uns. Wir helfen dir gerne weiter.

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